Fischerschulung
Vorbereitungslehrgang zur Staatl. Fischerprüfung
Wer in Baden-Württemberg einen Fischereischein erwerben möchte, muss „sachkundig“ sein. Diese Sachkunde kann er mit der bestandenen Fischerprüfung nachweisen. Dazu ist ein Lehrgang vorgeschrieben, den auch der ASV Crailsheim anbietet. Folgende Themen werden in zwei Kursen in Theorie und Praxis behandelt:
– Allgemeine Fischkunde
– Spezielle Fischkunde
– Gewässerökologie
– Fischhege
– Gerätekunde
– Behandlung gefangener Fische / Versorgen und Verwerten
– Gesetzeskunde
Der Gesetzgeber verlangt mindestens 32 Unterrichtsstunden.
Weitere Informationen bekommen Sie bei der Infoveranstaltung und bei Michael Stephan.
Michael Stephan
Tel.: 0173-3411021
Email: fischerschulung@asv-crailsheim.de
Michael Stephan
Tel.: 0173-3411021
Email: fischerschulung@asv-crailsheim.de
Die Kosten der Schulung auf das unten genannte Konto überweisen.
Bankverbindung: ASV Crailsheim Fischerschulung
IBAN: DE74 6229 0110 0018 0310 30